Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus ist nur in  wenigen Bundesländern geregelt (bspw. Schleswig-Holstein), ohne dass er dort eine wirkliche Bedeutung hat, da die Abwicklung regelmäßig doch wieder über die Einrichtungen anderer Förderschwerpunkte erfolgt.

In den Bundesländern, in denen sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus nicht geregelt wird, wurden die Fälle früher meist dem sozial-emotionalen Förderbedarf zugeschlagen, da die Kinder am ehesten als verhaltensauffällig galten, im Übrigen aber (auf ihre Weise) oftmals durchaus in der Schule mitkamen. Neuerdings versucht man Autisten, die im schulischen Bereich Probleme bei der Umsetzung haben (was vor allem am nachlassenden Willen der Lehrer liegt, ihnen individuell zu helfen) in den Bereich Lernbehinderung oder gar geistige Entwicklung abzustufen, was völlig absurd ist, da es ja nicht am IQ, sondern an der Umsetzung mangelt!

Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus

Wie eingangs erwähnt, ist es aktuell meist so:
  • Haben Bundesländer sonderpädagogischen Förderbedarf Autismus, werden die Kinder diesem auch zugeordnet - meist in der Praxis bisher aber  noch von Sonderpädagogen anderer Förderschwerpunkte mitbetreut.
  • In den anderen Bundesländern passen Autisten am ehesten zum sozial-emotionalen Förderbedarf, womit man meist auch einigermaßen leben kann, da damit ja keine Binnendifferenzierung einhergeht.
  • Wehren  sollte man sich immer gegen die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen, da die Kinder dann binnendifferenziert beschult werden und selbst der Hauptschulabschluss gefährdet wird. Dies gilt erst recht unter dem Aspekt, dass die Sonderpädagogen des sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen oftmals eine reduzierte Frustrationstoleranz und wenig Interesse zeigen, so dass sie kurze Zeit später die autistischen Schüler an den sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung weiterleiten wollen!
Sobald demnach sonderpädagogischer Förderbedarf im Raum steht, sollten sich zumindest wegen einer Erstberatung vorab bei mir melden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus und Inklusion

Die Inklusionsbemühungen für Autisten sind leider auch regelmäßig Konstellationen, die man immer erst mit den Schulen aushandeln und bei Lehrerwechseln regelmäßig nachverhandeln muss!

Ist die Bandbreite bei sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Förderschwerpunkten bereits groß, ist es bei Autismus noch schwieriger, da nicht  nur die Bandbreite von Autismus groß ist, sondern Autisten meist auch  nirgendwo so richtig hinpassen und Nachteilsausgleiche mitunter auch umfangreicher sind.

Kommen Sie hier nicht weiter, rufen Sie mich einfach wegen einer  Erstberatung kurz an un d wir gehen durch, was sich machen lässt.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus & Sonderschule

Gleich in welchem Förderschwerpunkt Autisten landen, sind aus meinen bisherigen Erfahrungen Sonderschulen jeglicher Form für sie ungeeignet.

Natürlich kommt es auf den jeweiligen konkreten Fall an, aber Fakt ist, dass hier  meist noch unprofessioneller als im Regelschulbereich mit den autistischen Schülern umgegangen wird!

Bevor Sie sich hier also zu etwas überreden lassen, kann ich Ihnen aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht in Ihrem konkreten Fall natürlich in Form einer Erstberatung weiterhelfen.
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